Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Situationen stellen für viele Personen den alltäglichen Wahnsinn dar. Einen Ausweg aus solchen Lebenslagen bietet das Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren ermöglicht es Privatpersonen, wirtschaftlich einen Neuanfang zu machen. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht stehen wir Ihnen bei Fragen und Angelegenheiten rund um die Insolvenz jederzeit beratend und unterstützend zur Seite. Denn es sich wichtig, dass Sie sich bei einer Überschuldung nicht zu lange Zeit lassen, sondern stattdessen mit der Frage der Insolvenz befassen, um schnellstmöglich wieder schuldenfrei leben zu können.
Ein Insolvenzverfahren im Rahmen einer privaten Insolvenz läuft grundsätzlich in drei Schritten ab: - Versuch einer außergerichtlichen Einigung - gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und Privatinsolvenzverfahren - Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase
Im Rahmen der außergerichtlichen Einigung bemüht sich der Schuldner mithilfe eines sogenannten Schuldenbereinigungsplans darum, abseits von einem Gerichtsverfahren mit den Gläubigern eine Einigung über die Schuldenrückzahlung zu treffen. Stimmen alle Gläubiger diesem Schuldenbereinigungsplan zu, ist der Versuch der außergerichtlichen Einigung erfolgreich. Wird mit dem Schuldenbereinigungsplan jedoch nicht zugestimmt, so wird im darauffolgenden Schritt ein Gerichtsverfahren zur Schuldenbereinigung sowie ein Verfahren der privaten Insolvenz eingeleitet. Mit Eröffnung dieser Gerichtsverfahren werden alle Zwangsvollstreckungen wirkungslos und der Pfändungsschutz tritt ein. Verwaltet wird das Vermögen des Schuldners von nun an von einem gerichtlich bestellten Treuhänder. Dieser hat die Aufgabe, das pfändbare Vermögen nach Abzug aller Verfahrenskosten an die Gläubiger auszuzahlen. Sind alle Schulden abbezahlt, folgt in einem letzten Schritt das Restschuldenbefreiungsverfahren, welches die Phase der Privatinsolvenz beendet. Im Wesentlichen besteht dieses Verfahren aus der Wohlverhaltensphase, die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens startet und grundsätzlich sechs Jahre dauert. Der Treuhänder nimmt während dieser Zeit alle pfändbaren Einkommensanteile sowie das pfändbare Vermögen in Beschlag und verteilt diese an die Gläubiger.
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